Im Rahmen dieses Rechtgebietes vertreten wir Vermieter und anderseits auch Mieter.
Beim Mietrecht zählen sowohl die Überprüfung von Mietverträgen zu unserem Aufgabengebiet, als auch die Prüfung der Möglichkeit, den Mietvertrag zu kundigen bzw. eine Kündigung anzufechten sowie die Vertretung der Rechte des Mieters, in den Fällen, in denen der Vermieter mit der Beseitigung von Mängel in Verzug bleibt bzw. geblieben ist.